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Erweiterung der Notwasserhilfe: Mehr ländliche Gemeinden erhalten Zuschüsse.

Dieses Gesetz erweitert den Zugang zu Bundeszuschüssen für Notwasserhilfe in ländlichen Gemeinden erheblich. Die Bevölkerungsgrenze für berechtigte Gemeinden wird von 10.000 auf 35.000 Einwohner angehoben. Darüber hinaus können die Zuschüsse nun für eine breitere Palette kritischer Infrastrukturen verwendet werden, einschließlich Trinkwasseranlagen, Abwasser, Regenentwässerung und fester Abfallwirtschaft, was die Lebensqualität in kleineren Städten verbessert.
Wichtige Punkte
Verdreifachung der Bevölkerungsgrenze (auf bis zu 35.000 Einwohner) für Gemeinden, die Anspruch auf Notwasserhilfe des Bundes haben.
Erweiterung der zulässigen Verwendung von Zuschüssen auf wesentliche Infrastrukturen wie Trinkwassersysteme, Abwasser und Abfallentsorgung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3620
Sponsor: Sen. Schiff, Adam B. [D-CA]
Startdatum: 2026-01-13