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Freiwillige Wirtschaftskoordination von Einzelpersonen von Kartellrecht ausgenommen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, freiwillige wirtschaftliche Vereinbarungen und Koordinationen zwischen Einzelpersonen oder Personengruppen von den wichtigsten Bundeskartellgesetzen auszunehmen. Dies gibt den Bürgern mehr Freiheit, wirtschaftliche Absprachen zu treffen, die zuvor als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht angesehen werden konnten. Die Änderung könnte es Kleinunternehmern und unabhängigen Arbeitnehmern erleichtern, ihre Aktivitäten ohne Angst vor bundesstaatlichen Strafen zu koordinieren.
Wichtige Punkte
Freiwillige Wirtschaftskoordination durch Einzelpersonen oder Gruppen wird von den Kartellgesetzen (Sherman Act, Clayton Act) ausgenommen.
Erhöht die Freiheit der Bürger, Preise, Bedingungen oder andere wirtschaftliche Aktivitäten ohne kartellrechtliche Prüfung zu koordinieren.
Begrenzt die Befugnis der Bundesregierung, bestimmte Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Einzelpersonen zu verfolgen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Antitrust Freedom Act of 2026
Drucknummer: S 3638
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2026-01-14