Dauerhaftes Verbot und Abschiebung bei Betrug in der Kinderbetreuung.
Das Gesetz führt strenge Strafen für Kinderbetreuungsanbieter ein, die Bundesmittel betrügerisch verwenden, um die Rechenschaftspflicht zu erhöhen. Anbieter, bei denen Betrug festgestellt wird, werden dauerhaft von allen staatlichen Kinderbetreuungsprogrammen ausgeschlossen und müssen strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus verschärft das Gesetz die Einwanderungsbestimmungen, wodurch nicht-staatsbürgerliche Betreuer, die Betrug begehen, abgeschoben werden können und keinen legalen Status erhalten.
Wichtige Punkte
Dauerhafter Ausschluss: Kinderbetreuungsanbieter, die des Betrugs überführt werden (z. B. Fälschung von Anwesenheitslisten), werden dauerhaft von allen Bundesmitteln für Kinderbetreuung ausgeschlossen.
Obligatorische Strafverfolgung: Betrugsfälle müssen zur Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung an den Generalstaatsanwalt weitergeleitet werden.
Einwanderungsfolgen: Nicht-staatsbürgerliche Betreuer, die wegen Betrugs dauerhaft ausgeschlossen werden, sind nicht mehr zulässig, können abgeschoben werden und sind von Asyl oder Aufenthaltsanpassung ausgeschlossen.
Rückwirkende Anwendung: Die Einwanderungsbestimmungen gelten rückwirkend für Betrugsfälle, die seit dem 30. September 1996 begangen wurden, sofern noch keine Anklage erhoben wurde.
Status:
Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_3644
Sponsor: Sen. Cornyn, John [R-TX]
Startdatum: 2026-01-14