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Schutz von Spezialkräften vor Doxing: Verbot der Veröffentlichung privater Daten.

Dieses Gesetz schafft ein neues Bundesverbrechen, das die absichtliche Veröffentlichung (Doxing) sensibler persönlicher Daten von Mitgliedern der Spezialoperationen, bestimmten Verteidigungsmitarbeitern und deren unmittelbaren Familien verbietet. Ziel ist es, diese Personen vor Drohungen, Einschüchterung oder der Erleichterung von Gewaltverbrechen zu schützen. Bei Verstößen mit böswilliger Absicht drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Gefängnis, bei Todesfolge oder schweren Verletzungen sogar lebenslange Haft.
Wichtige Punkte
Einführung eines Bundesverbots für die wissentliche Veröffentlichung eingeschränkter persönlicher Informationen (wie Wohnadresse, Sozialversicherungsnummer) von Spezialkräften und deren Familien.
Das Verbot gilt nur, wenn die Absicht besteht, Gewaltverbrechen gegen die geschützten Personen anzudrohen, einzuschüchtern oder zu erleichtern.
Strafen reichen von bis zu 5 Jahren Haft bis hin zu lebenslanger Haft, falls die Verletzung zu schweren Körperverletzungen oder zum Tod führt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3651
Sponsor: Sen. Budd, Ted [R-NC]
Startdatum: 2026-01-15