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Angriff auf Zugpersonal wird Bundesverbrechen: Höhere Strafen für Sicherheit.

Dieses Gesetz führt neue, strenge Bundesstrafen für Angriffe oder Einschüchterung von Zugpersonal und Bahnhofsmitarbeitern ein. Ziel ist es, die Sicherheit im Schienenverkehr zu erhöhen, indem Lokführer, Schaffner und Bordpersonal geschützt werden. Bei Verstößen drohen bis zu 8 Jahre Haft, bei Einsatz einer gefährlichen Waffe sogar bis zu 20 Jahre.
Wichtige Punkte
Neues Bundesverbrechen: Die Behinderung oder der Angriff auf Zugpersonal wird nun wie ein Angriff auf Flugzeugbesatzungen als Bundesverbrechen verfolgt.
Härtere Strafen: Für Einschüchterung drohen bis zu 8 Jahre Gefängnis; der Einsatz einer Waffe (einschließlich kleiner Messer und Cuttermesser) kann zu 20 Jahren Haft führen.
Erweiterter Schutz: Die Regelung gilt für alle Mitarbeiter, die sicherheitsrelevante oder Kundendienstfunktionen in Fern- und Nahverkehrszügen oder Bahnhöfen ausüben.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3665
Sponsor: Sen. Duckworth, Tammy [D-IL]
Startdatum: 2026-01-15