Bundesweites Recht auf Leben garantiert ab dem Zeitpunkt der Befruchtung
Dieses Gesetz zielt darauf ab, das verfassungsmäßige Recht auf Leben gemäß dem 14. Zusatzartikel auf jeden Menschen auszudehnen, einschließlich der ungeborenen Person ab dem Zeitpunkt der Befruchtung. Obwohl das Gesetz die Persönlichkeit ab der Empfängnis festlegt, besagt es ausdrücklich, dass es weder die strafrechtliche Verfolgung von Frauen wegen des Todes ihres ungeborenen Kindes vorschreibt, noch die In-vitro-Fertilisation (IVF) oder die Verwendung von Verhütungsmitteln, die eine Befruchtung verhindern, verbietet. Dies ändert die bundesweite Definition einer juristischen Person.
Wichtige Punkte
Ausweitung des Bundesschutzes: Das verfassungsmäßige Recht auf Leben wird jedem Menschen ab dem Zeitpunkt der Befruchtung oder Klonierung zugesprochen.
Definition der Persönlichkeit: Eine „menschliche Person“ umfasst alle Mitglieder der Spezies *homo sapiens* in allen Lebensphasen, beginnend mit dem Moment der Entstehung des Individuums.
Spezifische Ausnahmen: Das Gesetz schreibt weder die strafrechtliche Verfolgung von Frauen wegen fötalen Todes vor, noch verbietet es IVF oder empfängnisverhütende Methoden.
Geltungsbereich: Die Bestimmungen gelten in allen US-Bundesstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico und den US-Territorien.
Status:
Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3667
Sponsor: Sen. Rounds, Mike [R-SD]
Startdatum: 2026-01-15