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Verbot von .50 Kaliber Gewehren und neue Waffenverkaufsregelungen

Dieses Gesetz verbietet den Import, Verkauf, die Herstellung, Übertragung und den Besitz von .50 Kaliber Gewehren, mit einigen Ausnahmen. Dies beeinflusst die Verfügbarkeit solcher Waffen für Bürger. Zusätzlich werden die Regeln für die Meldung von Mehrfachwaffenverkäufen geändert und die Liste der Personen erweitert, die legal keine Waffen erwerben dürfen, einschließlich derer, die mit Drogenhandel in Verbindung stehen.
Wichtige Punkte
Verbot des Besitzes, Verkaufs und der Herstellung von .50 Kaliber Gewehren für die meisten Bürger, mit Ausnahme von Waffen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besessen wurden.
Besitzer von .50 Kaliber Gewehren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig besessen wurden, müssen diese innerhalb von 12 Monaten ohne zusätzliche Gebühren registrieren.
Erweiterung der Meldepflicht für Mehrfachwaffenverkäufe auf Gewehre, was bedeutet, dass Händler Transaktionen melden müssen, die mehr als eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr umfassen.
Personen, die als bedeutende ausländische Drogenhändler oder andere benannte ausländische Personen identifiziert wurden, dürfen keine Waffen legal erwerben.
Das Gesetz schränkt den Rechtsschutz für Waffenhersteller und -verkäufer ein, wenn sie wissentlich Waffen an Personen verkaufen, die unter Drogengesetzen verboten sind.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_367
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2025-02-03