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Kostenlose psychische Gesundheitsfürsorge für Schwangere und Mütter nach der Geburt

Dieses Gesetz schafft Zuzahlungen für psychiatrische Dienste und Suchtbehandlung während der Schwangerschaft und im ersten Jahr danach ab. Es soll den Zugang zu wichtiger Unterstützung erleichtern, ohne die Finanzen der Betroffenen zu belasten.
Wichtige Punkte
Keine Selbstbeteiligung oder Zuzahlungen für Behandlungen bei Netzwerk-Anbietern.
Der Schutz gilt von der Schwangerschaftsdiagnose bis zu einem Jahr nach der Entbindung.
Die Regelung umfasst auch telemedizinische Leistungen (Online-Therapie).
Gewährleistet die Kontinuität der Versorgung, auch wenn sich der Netzwerkstatus des Anbieters ändert.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3698
Sponsor: Sen. Shaheen, Jeanne [D-NH]
Startdatum: 2026-01-27