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Öffentliche Bibliotheken als Passantragsstellen: Mehr Service vor Ort

Dieses Gesetz erlaubt es bestimmten öffentlichen Bibliotheken, Reisepassanträge entgegenzunehmen und die Bearbeitungsgebühren zu behalten. Bürger erhalten dadurch mehr wohnortnahe Möglichkeiten, ihre Reisedokumente zu beantragen.
Wichtige Punkte
Bibliotheken können als offizielle Stellen für die Annahme von Passanträgen zugelassen werden.
Die Bearbeitungsgebühren verbleiben zur Unterstützung der Einrichtung bei den Bibliotheken.
Erleichterter Zugang zu Passdiensten außerhalb von Postämtern und Behörden.
Zuvor tätige Bibliotheken müssen innerhalb von 30 Tagen wieder als Antragsstellen zugelassen werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3733
Sponsor: Sen. Fetterman, John [D-PA]
Startdatum: 2026-01-29