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Verbot der Behinderung von Einwanderungsgesetzen durch lokale Beamte

Dieses Gesetz sieht Gefängnisstrafen für staatliche und lokale Beamte vor, die absichtlich die Durchsetzung des Bundes-Einwanderungsrechts behindern. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit durch eine verpflichtende Zusammenarbeit mit Bundesbehörden zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Beamte dürfen Bundesagenten den Zutritt zu Gefängnissen zur Festnahme von Personen nicht untersagen.
Lokale Behörden müssen die Bundesbehörden mindestens 48 Stunden vor der Freilassung eines Einwanderers informieren.
Das Verstecken von Informationen über den Einwanderungsstatus oder das Vernichten von Akten ist streng verboten.
Es drohen schwere Strafen, bis hin zu lebenslanger Haft, falls eine freigelassene Person ein Tötungsdelikt begeht.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3744
Sponsor: Sen. Graham, Lindsey [R-SC]
Startdatum: 2026-01-29