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Verbot von Auslandsüberweisungen für Empfänger von Sozialleistungen

Dieser Gesetzentwurf verbietet Personen, die staatliche Unterstützung erhalten, Geld ins Ausland zu überweisen. Empfänger müssen schriftlich erklären, dass sie während des Leistungsbezugs keine Auslandsüberweisungen tätigen werden.
Wichtige Punkte
Antragsteller auf Sozialhilfe müssen eine schriftliche Verzichtserklärung für Auslandsüberweisungen unterzeichnen.
Bei Verstößen gegen das Überweisungsverbot droht eine Geldstrafe von 100.000 US-Dollar.
Die Regelung betrifft bestimmte Bundesprogramme und tritt 30 Tage nach der Verabschiedung in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3746
Sponsor: Sen. Moreno, Bernie [R-OH]
Startdatum: 2026-01-29