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Verbot von Regierungsaufträgen für Unternehmen mit Steuersitz im Ausland

Dieses Gesetz verbietet es Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlegt haben, um US-Steuern zu sparen, Regierungsaufträge zu erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder Unternehmen zugutekommen, die in den USA Steuern zahlen.
Wichtige Punkte
Ausschluss von Unternehmen von Bundesverträgen, wenn sie ihren rechtlichen Sitz rein aus steuerlichen Gründen ins Ausland verlegt haben.
Regelung gilt auch für Subunternehmer bei Großprojekten im Wert von über 10 Millionen Dollar.
Ausnahmen sind nur bei Gefährdung der nationalen Sicherheit oder für das öffentliche Gesundheitswesen möglich.
Unternehmen gelten als US-gesteuert, wenn mindestens 25% der Mitarbeiter oder des Vermögens in den USA ansässig sind.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3811
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2026-02-09