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Gesetz zur Entflechtung der Medizin: Verbot von Gemeinschaftseigentum im Gesundheitswesen

Dieses Gesetz verbietet es Versicherungen und Arzneimittelgroßhändlern, gleichzeitig Arztpraxen oder Krankenhäuser zu besitzen. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und die Kosten für Patienten zu senken.
Wichtige Punkte
Trennung von Versicherung und Behandlung: Versicherer dürfen keine eigenen Arztpraxen oder Kliniken mehr betreiben.
Verbot für Großhändler: Firmen, die Medikamente liefern, dürfen keine medizinischen Dienstleister besitzen.
Verkaufspflicht: Große Konzerne müssen innerhalb eines Jahres Unternehmensteile verkaufen, um Monopole aufzulösen.
Klagerecht für Bürger: Patienten können bei Verstößen klagen und dreifachen Schadenersatz fordern.
Stopp der Patientensteuerung: Versicherungen dürfen Patienten nicht mehr bevorzugt in eigene Einrichtungen schicken.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3822
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2026-02-10