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Gesetz zur Stoppung der Steuerflucht von Unternehmen ins Ausland (2026)

Dieses Gesetz verhindert, dass große Unternehmen ihren Hauptsitz nur zur Steuervermeidung ins Ausland verlegen. Es stellt sicher, dass Firmen, die in den USA verwaltet werden, weiterhin ihren fairen Anteil an Steuern für öffentliche Aufgaben zahlen.
Wichtige Punkte
Unternehmen gelten weiterhin als US-steuerpflichtig, wenn ihre Führungsebene und Kontrolle in den USA verbleiben.
Eine Firma wird als US-Unternehmen eingestuft, wenn mindestens 25 % ihrer Mitarbeiter, Vermögenswerte oder Einnahmen in den USA ansässig sind.
Das Gesetz schließt Schlupflöcher, die es Großkonzernen ermöglichen, Gewinne durch Sitzverlegungen am Fiskus vorbeizuschleusen.
Die Regelungen betreffen Unternehmenstransaktionen seit Mai 2014, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3847
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2026-02-11