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Feiertagszuschlag-Gesetz: Höhere Vergütung für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen mindestens das Anderthalbfache ihres regulären Lohns zu zahlen. Es stellt sicher, dass Arbeit an Feiertagen finanziell besser entlohnt wird.
Wichtige Punkte
Mindestens 150 % Lohn für Arbeit an Bundesfeiertagen.
Rechtliche Durchsetzung von ausstehenden Feiertagszahlungen bei Nichtbeachtung.
Günstigere Landes- oder Kommunalregelungen für Feiertagszuschläge bleiben bestehen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3867
Sponsor: Sen. Gallego, Ruben [D-AZ]
Startdatum: 2026-02-12