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Gesetz zur Erfassung von Straftaten – Mehr Transparenz im Bundesstrafrecht

Dieses Gesetz verpflichtet die Behörden, alle Bundesstraftaten und strafbewehrten Vorschriften in einer Liste zu erfassen. Bürger erhalten so einen klaren Überblick darüber, welche Handlungen strafbar sind und welche Konsequenzen drohen.
Wichtige Punkte
Einrichtung eines kostenlosen, öffentlichen Online-Verzeichnisses aller Bundesstraftaten.
Angabe der Strafmaße und der erforderlichen Absicht (Vorsatz) für jedes Delikt.
Veröffentlichung von Statistiken über die Anzahl der Strafverfolgungen der letzten 15 Jahre.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3868
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2026-02-12