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Gesetz über die 24-Stunden-Pflegepräsenz in Pflegeheimen

Dieses Gesetz schreibt eine Mindestpflegezeit von 3,48 Stunden pro Bewohner und Tag sowie die ständige Anwesenheit von examinierten Pflegekräften vor. Zudem werden Bußgelder von Einrichtungen genutzt, um die Ausbildung und den Abbau von Studienschulden des Pflegepersonals zu finanzieren.
Wichtige Punkte
Festlegung einer Mindestpflegezeit von 3,48 Stunden pro Bewohner und Tag.
Pflicht zur Anwesenheit einer examinierten Pflegekraft rund um die Uhr (24/7).
Verwendung von Strafgeldern für Stipendien, Ausbildung und die Rückzahlung von Studienkrediten für Pflegekräfte.
Jährliche Bereitstellung von 800 Millionen Dollar für die Überprüfung und Zertifizierung von Pflegeheimen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3886
Sponsor: Sen. Wyden, Ron [D-OR]
Startdatum: 2026-02-12