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Verbot für Großinvestoren, Häuser direkt nach Naturkatastrophen zu kaufen

Dieses Gesetz schützt Hausbesitzer nach Naturkatastrophen vor aggressiven Kaufangeboten. Großinvestoren dürfen sechs Monate lang keine Angebote für Immobilien in Katastrophengebieten abgeben.
Wichtige Punkte
Sechsmonatiges Verbot von Kaufangeboten nach Ausrufung einer Katastrophe.
Gilt für institutionelle Investoren mit mindestens 75 Einfamilienhäusern.
Verbot von Werbung per Post, Telefon, Internet oder anderen Kontaktwegen.
Schutz für alle Grundstücke und Häuser im betroffenen Gebiet.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_3961
Sponsor: Sen. Schiff, Adam B. [D-CA]
Startdatum: 2026-03-02