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Rentenänderungen: Höheres Pflichtarbeitsalter für den Auslandsdienst

Mitarbeiter des Auslandsdienstes werden länger arbeiten, bevor sie in den obligatorischen Ruhestand treten. Die neuen Regeln heben dieses Alter auf mindestens 67 Jahre an, um es an die allgemeinen Sozialversicherungsstandards anzupassen.
Wichtige Punkte
Das obligatorische Rentenalter steigt von 65 auf mindestens 67 Jahre.
Die Ruhestandsregeln werden an die allgemeinen Sozialversicherungsstandards angepasst.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_4002
Sponsor: Sen. Rosen, Jacky [D-NV]
Startdatum: 2026-03-05