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Gesetz zur Finanzkommission: Planung einer stabilen finanziellen Zukunft des Staates

Eine Sonderkommission wird eingesetzt, um einen Plan zum Abbau der Staatsverschuldung und zur Sicherung von Mitteln für künftige Leistungen zu erstellen. Die Bürger werden durch eine landesweite Aufklärungskampagne über die finanzielle Lage des Landes informiert.
Wichtige Punkte
Einsetzung einer 16-köpfigen überparteilichen Kommission zur Reform der öffentlichen Finanzen.
Ziel: Senkung der Staatsverschuldung auf unter 100 % des BIP bis 2039.
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Treuhandfonds (z. B. Renten) für mindestens 75 Jahre.
Vorschlag konkreter Änderungen bei Steuern und Staatsausgaben.
Beschleunigtes Abstimmungsverfahren im Kongress über die Vorschläge der Kommission ohne Änderungsmöglichkeit.
Eine landesweite Informationskampagne für die Bürger über die Haushaltslage.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_4012
Sponsor: Sen. Curtis, John R. [R-UT]
Startdatum: 2026-03-05