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Gesetz zur Bekämpfung von Betrug bei der Arbeitslosenversicherung

Das Gesetz verpflichtet die Bundesstaaten, die Identität von Antragstellern und deren Bemühungen um Arbeit strenger zu prüfen, bevor Leistungen ausgezahlt werden. Durch den Abgleich von Datenbanken soll Missbrauch verhindert und die rechtmäßige Vergabe von Geldern sichergestellt werden.
Wichtige Punkte
Antragsteller müssen einen amtlichen Lichtbildausweis und ergänzende Nachweise wie Versorgungsrechnungen vorlegen.
Eigenerklärungen der Antragsteller reichen für den Leistungsanspruch allein nicht mehr aus.
Arbeitslose müssen wöchentlich detaillierte Nachweise über ihre Jobsuche einreichen und sich registrieren lassen.
Zahlungen erfolgen erst nach vollständiger Bestätigung der Förderfähigkeit und Identitätsprüfung.
Staaten müssen Daten mit Registern über Neueinstellungen, Inhaftierte und Verstorbene abgleichen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_4016
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2026-03-05