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Verlängerung der Verjährungsfrist für Auslandsbestechung auf 10 Jahre

Dieses Gesetz verdoppelt die Zeit, in der Behörden Bestechungsdelikte im Ausland strafrechtlich verfolgen können, von 5 auf 10 Jahre. Es soll sicherstellen, dass komplexe internationale Korruptionsfälle gründlich untersucht werden können.
Wichtige Punkte
Verlängerung der Verjährungsfrist für Bestechungsdelikte auf 10 Jahre.
Mehr Zeit für Ermittler zur Beweisaufnahme in grenzüberschreitenden Fällen.
Gilt nicht für Straftaten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes verjährt waren.
Die Regelung ist auf einen Zeitraum von 8 Jahren nach Inkrafttreten befristet.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_4029
Sponsor: Sen. Warren, Elizabeth [D-MA]
Startdatum: 2026-03-09