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RAYS-Gesetz: Notfallnummern für psychische Gesundheit auf Schülerausweisen

Sekundarschulen müssen künftig Kontaktinformationen zur Suizidprävention auf Schülerausweisen angeben. Dies soll Schülern in psychischen Krisen einen schnellen und einfachen Zugang zu Hilfe ermöglichen.
Wichtige Punkte
Verpflichtende Angabe der 988-Hotline und der Krisen-Text-Line auf Schülerausweisen.
Schulen ohne physische Ausweise müssen die Informationen auf Webseiten und in Schülerportalen veröffentlichen.
Möglichkeit, Kontakte von Schulberatern hinzuzufügen und ähnliche Ausweise für das Schulpersonal auszustellen.
Informationskampagnen für Eltern und Schüler über verfügbare Hilfsangebote zur psychischen Gesundheit.
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Status:
Eingebracht
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Drucknummer: 119_S_4061
Sponsor: Sen. Banks, Jim [R-IN]
Startdatum: 2026-03-11