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Arbeitsschutzgesetz: Kürzere Wartezeit und Ausweitung des Familienurlaubsanspruchs

Dieses Gesetz erleichtert den Zugang zum Familien- und Krankenurlaub (FMLA) für mehr Arbeitnehmer erheblich. Die wichtigste Änderung ist die Verkürzung der erforderlichen Beschäftigungsdauer von 12 Monaten auf nur 90 Tage, wodurch neue Mitarbeiter schneller Anspruch auf Urlaub erhalten. Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Gewährung dieses Urlaubs nun für alle Arbeitgeber mit mindestens einem Mitarbeiter, anstatt nur für solche mit 50 oder mehr, was den Schutz auf Kleinunternehmen ausweitet.
Wichtige Punkte
Anspruch auf FMLA-Urlaub bereits nach 90 Tagen Beschäftigung, anstelle der bisherigen 12 Monate. Dies gilt für private, Bundes- und Kongressangestellte.
Alle Arbeitgeber mit 1 oder mehr Mitarbeitern müssen die FMLA-Bestimmungen einhalten. Zuvor galt diese Pflicht nur für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
Die Änderungen treten sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft und gelten für alle ab diesem Datum genommenen Urlaube.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_408
Sponsor: Sen. Smith, Tina [D-MN]
Startdatum: 2025-02-05