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Gesetz gegen Insiderhandel: Neue Aktienbeschränkungen für Kongressmitglieder

Dieses Gesetz verbietet Kongressmitgliedern und ihren Familien den Kauf von Einzelaktien, um Insiderhandel zu verhindern. Verkäufe müssen zudem vorab öffentlich angekündigt werden, um die Transparenz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Verbot des Kaufs von börsennotierten Wertpapieren für Abgeordnete und deren Angehörige.
Verkauf von Aktien erfordert eine öffentliche Vorankündigung von 7 bis 14 Tagen.
Hohe Geldstrafen bei Verstößen, die mindestens 2.000 Dollar oder 10 % des Transaktionswertes betragen.
Strafen dürfen nicht aus Amtsgeldern oder Wahlkampfspenden bezahlt werden.
Breit gestreute Investmentfonds und kleine Unternehmen sind von den Verboten ausgenommen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Stop Insider Trading Act
Drucknummer: S 4134
Sponsor: Sen. Ricketts, Pete [R-NE]
Startdatum: 2026-03-18