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Meldepflicht für Nicht-US-Bürger an staatlich geförderten Hochschulen

Dieses Gesetz verpflichtet Hochschulen, die Bundesmittel erhalten, Daten über Studierende, Dozenten und Verwalter ohne US-Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthaltsrecht an das SEVIS-System zu melden.
Wichtige Punkte
Hochschulen müssen Listen von Studierenden, Dozenten und Verwaltern ohne US-Staatsbürgerschaft oder Daueraufenthaltsrecht einreichen.
Die Meldung erfolgt spätestens 30 Tage nach Anmeldeschluss für jedes akademische Semester.
Die Ministerien für Bildung, Justiz, Heimatschutz und Äußeres (State) erhalten Zugriff auf diese Informationen.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Educational Visa Transparency Act of 2026
Drucknummer: S 4165
Sponsor: Sen. Cotton, Tom [R-AR]
Startdatum: 2026-03-24