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Gesetz zur Abschaffung von Zinsen auf Studiendarlehen und zur Anpassung der Kreditlimits

Ab dem 1. Juli 2026 werden die Zinssätze für Bundessstudienkredite sowohl für neue als auch für bestehende Kreditnehmer auf 0 % gesenkt. Das Gesetz führt zudem inflationsbedingte Anpassungen der Kreditlimits ein und schafft einen Treuhandfonds zur Förderung der Bildungsfinanzierung.
Wichtige Punkte
Vollständige Abschaffung der Zinsen (0 %) für neue und bestehende Bundessstudienkredite ab Juli 2026.
Automatische Umstellung bestehender direkter Bundesdarlehen auf Zinsfreiheit ohne Antragstellung.
Möglichkeit der Refinanzierung älterer Bundesdarlehen in neue, zinslose Konsolidierungskredite.
Erhöhung der jährlichen und Gesamtkreditlimits für Studenten mit jährlicher Inflationsanpassung ab 2027.
Gründung des Education Affordability Trust Fund zur Verwaltung von Rückzahlungen und Investition in Anleihen.
Möglichkeit zusätzlicher Pell-Grant-Stipendien aus den Anlagegewinnen des neuen Fonds.
Verbot von Bearbeitungsgebühren bei der Refinanzierung von Darlehen unter den neuen Bedingungen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Student Loan Interest Elimination Act
Drucknummer: S 4169
Sponsor: Sen. Welch, Peter [D-VT]
Startdatum: 2026-03-24