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18-monatige Verlängerung der Befugnisse zur Auslandsgeheimdienstüberwachung

Dieser Gesetzentwurf verlängert die Befugnisse der Regierung zur Durchführung von Auslandsgeheimdienstüberwachungen um 18 Monate. Er stellt sicher, dass bestehende Programme zur Überwachung von Nicht-US-Personen im Ausland bis zum 20. Oktober 2027 in Kraft bleiben.
Wichtige Punkte
Verlängerung von Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) um anderthalb Jahre.
Festlegung eines neuen Ablaufdatums für diese Überwachungsbefugnisse auf den 20. Oktober 2027.
Beibehaltung der aktuellen Kapazitäten zur Informationsgewinnung über ausländische Ziele außerhalb der USA.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
A bill to extend section 702 of the Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978 for 18 months.
Drucknummer: S 4342
Sponsor: Sen. Grassley, Chuck [R-IA]
Startdatum: 2026-04-16