Erweiterter Familienurlaub: Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung
Dieses Gesetz erweitert das Recht auf Familienurlaub, sodass Arbeitnehmer sich um einen größeren Kreis von Angehörigen kümmern können, darunter Lebenspartner, Schwiegereltern, erwachsene Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister. Zusätzlich wird eine neue Art von Urlaub für die Teilnahme an schulischen und außerschulischen Aktivitäten von Kindern und Enkelkindern sowie für routinemäßige medizinische Familienbedürfnisse eingeführt, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert.
Wichtige Punkte
Erweiterte Familien definition: Sie können Urlaub nehmen, um sich um einen Lebenspartner, Schwiegereltern, erwachsene Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister und andere Personen mit einer engen, familienähnlichen Bindung zu kümmern.
Neuer Elternbeteiligungs- und Familienwohlfühlurlaub: Sie können bis zu 24 Stunden zusätzlichen Urlaub pro Jahr (maximal 4 Stunden alle 30 Tage) nehmen, um an schulischen oder außerschulischen Aktivitäten von Kindern und Enkelkindern teilzunehmen oder für familiäre Arzttermine und die Pflege älterer Angehöriger.
Schutz von Arbeitsplatz und Leistungen: Ihr Arbeitsplatz und Ihre Leistungen sind während dieses erweiterten Urlaubs geschützt, ähnlich den aktuellen Bestimmungen für Familienurlaub.
Gilt auch für Bundesbedienstete: Dieselben Regeln und Urlaubserweiterungen gelten auch für Mitarbeiter der Bundesregierung.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_437
Sponsor: Sen. Durbin, Richard J. [D-IL]
Startdatum: 2025-02-05