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Einschränkung der Einwanderungsdurchsetzung an sensiblen Orten

Dieses neue Gesetz schränkt Einwanderungsmaßnahmen in der Nähe von Orten wie Krankenhäusern, Schulen und Kirchen ein. Ziel ist es, den Bürgern den freien Zugang zu diesen Orten ohne Angst vor Verhaftung zu gewährleisten. Es legt auch Regeln für Beamte fest und verlangt Berichte über solche Maßnahmen.
Wichtige Punkte
Verbietet Einwanderungsmaßnahmen innerhalb von 300 Metern von sensiblen Orten, es sei denn, es liegen dringende Umstände vor.
Sensible Orte umfassen medizinische Einrichtungen, Schulen, Kirchen, soziale Dienste, Gerichtsgebäude und Orte öffentlicher Demonstrationen.
Beweismittel, die unter Verstoß gegen diese Regeln erlangt wurden, können ausgeschlossen werden, und Abschiebeverfahren könnten beendet werden.
Einwanderungsbehörden müssen ihre Mitarbeiter schulen und regelmäßig über Durchsetzungsmaßnahmen an sensiblen Orten berichten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_455
Sponsor: Sen. Blumenthal, Richard [D-CT]
Startdatum: 2025-02-06