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Leichterer Zugang zu Studienbeihilfen für Familienbetriebe und Kleinunternehmen.

Dieses neue Gesetz ändert die Berechnung der Studienbeihilfeberechtigung. Der Wert von Familienbetrieben, auf denen die Familie wohnt, und kleinen Familienunternehmen (bis zu 100 Mitarbeiter) wird nicht mehr als Vermögen angerechnet. Dies soll Studenten aus diesen Verhältnissen den Zugang zu staatlicher Bildungsförderung erleichtern.
Wichtige Punkte
Familienbetriebe und kleine Familienunternehmen werden bei der Vermögensberechnung für Studienbeihilfen ausgeschlossen.
Diese Änderung kann die Berechtigung für staatliche Studienbeihilfen für Studenten aus landwirtschaftlichen und Kleinunternehmerfamilien erhöhen.
Die neuen Regeln gelten für Förderjahre, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_469
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-02-06