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Keine Steuerabzüge für Marihuana-Unternehmen

Dieses neue Gesetz bestätigt, dass Unternehmen, die mit Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen handeln, keine Steuerabzüge oder -gutschriften für ihre Ausgaben geltend machen können. Das bedeutet, dass ihre Gewinne ohne Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um geschäftsbezogene Kosten besteuert werden. Diese Regeln gelten für Ausgaben, die nach Inkrafttreten des Gesetzes anfallen.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die mit Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen handeln, dürfen keine Steuerabzüge oder -gutschriften geltend machen.
Die Regeln umfassen sowohl Marihuana als auch andere kontrollierte Substanzen, deren Handel nach Bundes- oder Landesrecht verboten ist.
Die Änderungen gelten für Ausgaben, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_471
Sponsor: Sen. Lankford, James [R-OK]
Startdatum: 2025-02-06