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Obligatorische Abschiebung bei Visum-Widerruf aus Sicherheitsgründen.

Dieses Gesetz verpflichtet das Heimatschutzministerium, sofort ein Abschiebungsverfahren gegen jede Person einzuleiten, deren Visum aus Gründen der nationalen Sicherheit widerrufen wurde. Diese Änderung beseitigt den Ermessensspielraum der Beamten und beschleunigt den Ausweisungsprozess. Sie schränkt auch die Möglichkeit ein, gegen die Einleitung dieses spezifischen Abschiebungsverfahrens gerichtlich vorzugehen.
Wichtige Punkte
Der Widerruf eines Visums aufgrund von Sicherheitsrisiken führt automatisch zur sofortigen Einleitung eines obligatorischen Abschiebungsverfahrens.
Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Einleitung dieser obligatorischen Abschiebungsverfahren wird eingeschränkt.
Die Zuständigkeit für die Einleitung dieser Verfahren wird formell dem Heimatschutzminister übertragen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_486
Sponsor: Sen. Lee, Mike [R-UT]
Startdatum: 2025-02-06