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Strengere Strafen für Behinderung der Grenzkontrolle und Menschenschmuggel

Neue Vorschriften führen strengere Strafen für Personen ein, die absichtlich Grenzschutzmaßnahmen behindern, z.B. durch Weitergabe von Standorten der Strafverfolgungsbehörden oder Beschädigung der Grenzinfrastruktur. Dies soll die Grenzsicherheit erhöhen und die organisierte Kriminalität bekämpfen, was das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bürger beeinflussen kann.
Wichtige Punkte
Bis zu 10 Jahre Gefängnis für die Weitergabe von Informationen über Grenzschutzbehörden zur Erleichterung von Einwanderungs-, Schmuggel- oder Drogenverbrechen.
Bis zu 10 Jahre Gefängnis für die Zerstörung, Veränderung oder Beschädigung von Grenzzäunen, Barrieren, Sensoren oder Kameras.
Bis zu 20 Jahre Gefängnis, wenn bei der Zerstörung der Grenzinfrastruktur eine Schusswaffe verwendet wurde.
Strengere Strafen für den Einsatz von Schusswaffen bei Menschenschmuggelverbrechen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_50
Sponsor: Sen. Ernst, Joni [R-IA]
Startdatum: 2025-01-09