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Änderungen der Jugendarbeitsvorschriften in der Forstwirtschaft

Dieses Gesetz zielt darauf ab, 16- und 17-Jährige, die in bestimmten Holzfällerbetrieben arbeiten, von den Kinderarbeitsgesetzen auszunehmen. Dies bedeutet, dass Jugendliche dieser Altersgruppe bestimmte Forstarbeiten, die zuvor altersbedingt verboten waren, legal ausführen dürfen. Die Änderungen betreffen hauptsächlich mechanisierte Holzfällerarbeiten, mit Ausnahme der manuellen Verwendung von Kettensägen.
Wichtige Punkte
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen in mechanisierten Holzfällerbetrieben arbeiten, was zuvor durch Kinderarbeitsgesetze eingeschränkt war.
Die Ausnahme von den Kinderarbeitsgesetzen umfasst nicht die manuelle Verwendung von Kettensägen oder die Verwendung von Seilwinden zum Holztransport.
Wenn ein Elternteil sein Kind in einem Holzfällerbetrieb beschäftigt, der ihm gehört oder von ihm betrieben wird, gelten die Kinderarbeitsgesetze nicht, selbst wenn die Arbeit als besonders gefährlich eingestuft wird.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_509
Sponsor: Sen. Risch, James E. [R-ID]
Startdatum: 2025-02-11