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Recht auf Arbeit: Freie Wahl der Gewerkschaftsmitgliedschaft

Dieses Gesetz soll Arbeitnehmern die volle Freiheit geben, zu entscheiden, ob sie Gewerkschaften beitreten und Beiträge zahlen möchten. Das bedeutet, dass niemand gezwungen werden kann, einer Gewerkschaft beizutreten oder Beiträge als Bedingung für die Beschäftigung zu zahlen. Diese Änderungen können die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Gewerkschaften beeinflussen und den Einzelnen mehr Kontrolle über Entscheidungen zur Gewerkschaftszugehörigkeit geben.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer erhalten das Recht, frei zu wählen, ob sie einer Gewerkschaft beitreten möchten oder nicht.
Es ist verboten, die Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Beitragszahlungen als Bedingung für die Beschäftigung zu verlangen.
Die neuen Regeln gelten für Arbeitsverträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen oder erneuert werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_533
Sponsor: Sen. Paul, Rand [R-KY]
Startdatum: 2025-02-12