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Schutz des Zugangs für Jäger und Angler auf Bundesland

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Jäger und Angler weiterhin Bleimunition und -ausrüstung auf den meisten Bundesgebieten und Gewässern verwenden können. Einschränkungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn Felddaten einen Rückgang der Wildpopulation aufgrund von Blei bestätigen und die Entscheidung mit dem Landesrecht übereinstimmt.
Wichtige Punkte
Verbietet Bundesbehörden, Bleimunition oder -ausrüstung auf den meisten Bundesjagd- und Fischereigebieten zu verbieten.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn der Wildrückgang direkt mit der Bleiverwendung zusammenhängt und das Verbot mit dem Landesrecht vereinbar ist.
Bürger können weiterhin traditionelle Ausrüstung auf den meisten für Jagd und Fischerei vorgesehenen Bundesgebieten verwenden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_537
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2025-02-12