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Steuerbefreiung für Entschädigungen bei sexuellem Übergriff und Belästigung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Beträge, die als Urteile, Auszeichnungen oder Vergleiche für sexuelle Übergriffe oder Belästigungen erhalten werden, von der Bundeseinkommensteuer, den Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Arbeitslosensteuern zu befreien. Dies bedeutet, dass Personen, die solche Gelder erhalten, keine Steuern darauf zahlen müssen, wodurch der tatsächlich erhaltene Betrag erhöht wird.
Wichtige Punkte
Zahlungen für sexuelle Übergriffe oder Belästigungen sind steuerfrei.
Dies umfasst Einkommensteuer, Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Arbeitslosensteuern.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_584
Sponsor: Sen. Gillibrand, Kirsten E. [D-NY]
Startdatum: 2025-02-13