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Sozialversicherung für Geistliche: Möglichkeit zum Wiedereintritt für Ausgenommene

Dieses Gesetz ermöglicht Geistlichen, die zuvor von der Sozialversicherung ausgenommen waren, den Wiedereintritt in das System. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Renten- und andere Leistungen zu erwerben, erfordert aber die Zahlung von Beiträgen auf ihre Einkünfte. Es ist eine einmalige Gelegenheit, ihre frühere Entscheidung rückgängig zu machen, ohne die Möglichkeit, später erneut auszutreten.
Wichtige Punkte
Geistliche, Mitglieder religiöser Orden und Christian Science Praktiker können ihre frühere Befreiung von der Sozialversicherung widerrufen.
Die Frist für den Antrag auf Wiedereintritt ist der Steuererklärungstermin (einschließlich Verlängerungen) für das zweite Steuerjahr des Antragstellers nach dem 31. Dezember 2027.
Nach Widerruf einer Befreiung kann die Person keinen weiteren Antrag auf Befreiung stellen.
Wird der Antrag nach dem Steuererklärungstermin für ein Steuerjahr eingereicht, muss er die vollständige Zahlung der für dieses Jahr geschuldeten Steuern enthalten.
Ein Plan zur Information berechtigter Personen über ihre Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Sozialversicherung wird entwickelt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_639
Sponsor: Sen. Britt, Katie Boyd [R-AL]
Startdatum: 2025-02-19