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Anlegerschutz: Weniger persönliche Daten für die SEC

Dieses Gesetz schränkt die Erfassung persönlicher Daten von Anlegern durch die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für die Transaktionsberichterstattung ein. Das bedeutet, dass Ihre Daten wie Name, Adresse oder Sozialversicherungsnummer seltener von der SEC gesammelt und gespeichert werden, was Ihre Privatsphäre erhöht. Die Kommission darf diese Daten nur bei konkreten Ermittlungen wegen Rechtsverstößen anfordern und muss sie nach Abschluss des Falls vernichten.
Wichtige Punkte
Weniger persönliche Anlegerdaten werden von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) für die routinemäßige Berichterstattung gesammelt.
Die SEC darf Ihre persönlichen Daten nur bei Ermittlungen wegen Rechtsverstößen anfordern.
Gesammelte persönliche Daten müssen von der SEC innerhalb eines Tages nach Abschluss einer Ermittlung vernichtet werden.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_658
Sponsor: Sen. Kennedy, John [R-LA]
Startdatum: 2025-02-20