Reformen im Bundesdienst: Schnellere Entlassungen, längere Probezeiten
Dieses Gesetz ändert die Regeln für die Einstellung und Entlassung von Bundesbediensteten erheblich. Es strafft Disziplinarverfahren, verlängert Probezeiten für Neueinstellungen und passt Bonus- und Rentenregelungen bei schwerwiegendem Fehlverhalten an. Ziel ist es, die Personalverwaltung für Bundesbehörden zu vereinfachen.
Wichtige Punkte
Erleichterte Entlassung von Bundesbediensteten wegen schlechter Leistung oder Fehlverhaltens, ohne vorherigen Leistungsverbesserungsplan.
Verkürzung der Einspruchsfrist bei Entlassungs- oder Herabstufungsentscheidungen auf 10 Arbeitstage.
Verlängerung der Probezeit für neue Bundesbedienstete von 1 Jahr auf 2 Jahre.
Befugnis, Boni zurückzufordern und Renten für Bundesbedienstete zu kürzen, die wegen dienstbezogener Verbrechen verurteilt wurden.
Einschränkungen bei der Anfechtung von Disziplinarmaßnahmen und Personalabbau durch Tarifverträge.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_662
Sponsor: Sen. Sheehy, Tim [R-MT]
Startdatum: 2025-02-20