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Haftung von Bundesbediensteten bei Verletzung der Meinungsfreiheit

Dieses Gesetz ermöglicht es Bürgern, Bundesbedienstete zu verklagen, wenn diese ihre durch den Ersten Zusatzartikel geschützten Rechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, verletzen. Das bedeutet, wenn Sie glauben, dass ein Bundesbediensteter Ihre Äußerungen zensiert hat, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Das Gesetz zielt darauf ab, den Schutz der Bürgerrechte im Umgang mit der Regierung zu verbessern.
Wichtige Punkte
Bürger können Bundesbedienstete wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verklagen.
Das Gesetz gilt für Mitarbeiter der Exekutive, ausgenommen Präsident und Vizepräsident.
Gerichte können der obsiegenden Partei Anwaltskosten zusprechen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_67
Sponsor: Sen. Schmitt, Eric [R-MO]
Startdatum: 2025-01-09