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Ende der "Heiratsstrafe" bei SSI-Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Dieses Gesetz soll das Leben von Erwachsenen mit geistigen oder entwicklungsbedingten Behinderungen, die SSI-Leistungen erhalten, vereinfachen. Derzeit können die Leistungen einer solchen Person gekürzt werden, wenn sie heiratet, aufgrund des Einkommens oder der Ressourcen des Ehepartners. Die neuen Bestimmungen sollen dies ändern und es ihnen ermöglichen, zu heiraten, ohne den Verlust der finanziellen Unterstützung befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
SSI-Leistungen für Erwachsene mit geistigen oder entwicklungsbedingten Behinderungen werden aufgrund einer Heirat nicht mehr gekürzt.
Das Einkommen und die Ressourcen des Ehepartners werden bei der Festlegung der SSI-Leistungen für diese Personen nicht berücksichtigt.
Die Änderungen treten mehr als 180 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft, um eine Anpassungszeit an die neuen Regeln zu ermöglichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_73
Sponsor: Sen. Moran, Jerry [R-KS]
Startdatum: 2025-01-13