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Telemedizin-Zugang: Kein Selbstbehalt bei Hoch-Selbstbehalt-Krankenversicherungen.

Dieses Gesetz ändert dauerhaft die Regeln für Krankenversicherungen mit hohem Selbstbehalt, sodass Telemedizin-Dienste ohne Selbstbehalt abgedeckt werden können. Dies bedeutet, dass Fernarztbesuche für Personen mit einer solchen Versicherung erschwinglicher und zugänglicher werden könnten. Diese Änderungen treten ab 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen mit hohem Selbstbehalt (HDHPs) können Telemedizin-Dienste nun ohne Selbstbehalt abdecken.
Bürger, die Telemedizin nutzen, müssen diese Dienste nicht mehr im Voraus aus eigener Tasche bezahlen, was den Zugang zur Fernversorgung erleichtert.
Diese Änderungen sind dauerhaft und gelten für Planjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, was eine langfristige Stabilität beim Zugang zur Telemedizin gewährleistet.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_763
Sponsor: Sen. Daines, Steve [R-MT]
Startdatum: 2025-02-27