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Steuerbefreiung für Wasserspar- und Regenwassermanagement-Rabatte

Dieses neue Gesetz stellt sicher, dass Gelder, die von Wasserversorgern, Regenwassermanagement-Unternehmen oder lokalen Behörden für Wasserspar-, Regenwasser- oder Abwassermanagementmaßnahmen erhalten werden, nicht als steuerpflichtiges Einkommen zählen. Dies bedeutet, dass Bürger, die in solche Verbesserungen zu Hause investieren, größere finanzielle Vorteile aus diesen Rabatten ziehen können.
Wichtige Punkte
Rabatte für Wassersparmaßnahmen, wie die Installation wassersparender Geräte, sind steuerfrei.
Gelder, die für Regenwassermanagementsysteme (z.B. Hochwasserschutz) erhalten werden, sind ebenfalls vom steuerpflichtigen Einkommen ausgenommen.
Steuerliche Vorteile erstrecken sich auch auf Rabatte für Abwassermanagementsysteme, einschließlich Klärgruben, für den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen.
Diese Änderungen gelten für Beträge, die ab dem 1. Januar 2022 erhalten wurden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_857
Sponsor: Sen. Curtis, John R. [R-UT]
Startdatum: 2025-03-05