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Niedrigere Medikamentenzuzahlungen: Finanzielle Hilfe zählt zu Gesundheitskosten

Neue Regeln sollen die Eigenbeteiligung an Gesundheitskosten für Patienten senken. Finanzielle Unterstützung, z.B. von gemeinnützigen Organisationen oder Arzneimittelherstellern, wird nun auf Selbstbehalte, Zuzahlungen und Höchstgrenzen angerechnet, was die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung mindern kann. Diese Änderungen gelten für Krankenversicherungspläne ab dem 1. Januar 2026.
Wichtige Punkte
Finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und Arzneimittelherstellern wird auf Ihre Selbstbehalte, Zuzahlungen und Höchstgrenzen angerechnet.
Dies gilt für Spezialmedikamente und Medikamente, die einer Nutzungsverwaltung unterliegen (z.B. vorherige Genehmigung erfordern).
Die Änderungen treten für Krankenversicherungspläne in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
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Drucknummer: S 864
Sponsor: Sen. Marshall, Roger [R-KS]
Startdatum: 2025-03-05