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Ende der Bevorzugung von Alumni-Kindern und Spendern bei Hochschulzulassungen

Dieses Gesetz soll die Hochschulzulassungen fairer gestalten. Hochschulen, die staatliche Studienbeihilfen erhalten, dürfen Bewerbern keine Vorzugsbehandlung mehr gewähren, nur weil deren Eltern Alumni oder Spender sind. Dies bedeutet, dass die Zulassungschancen stärker von Leistungen als von familiären oder finanziellen Verbindungen abhängen werden.
Wichtige Punkte
Hochschulen dürfen Bewerber nicht mehr aufgrund ihrer Eltern als Alumni oder Spender bevorzugen.
Größere Chancengleichheit für alle Studierenden, die sich um eine Zulassung bewerben.
Änderungen betreffen Einrichtungen, die an staatlichen Studienbeihilfeprogrammen teilnehmen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_880
Sponsor: Sen. Merkley, Jeff [D-OR]
Startdatum: 2025-03-06