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Bürgerrechtsschutz: Das „Do No Harm Act“ und Religionsfreiheit

Das „Do No Harm Act“ präzisiert, wann Religionsfreiheit nicht zur Rechtfertigung von Diskriminierung oder Schädigung anderer genutzt werden kann. Dies bedeutet, dass Gesetze zur Gleichheit, zum Arbeitnehmerschutz, zum Kindeswohl und zum Zugang zur Gesundheitsversorgung Vorrang haben werden. Dadurch werden Bürger besser vor Handlungen geschützt, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ihre Grundrechte verletzen könnten.
Wichtige Punkte
Religionsfreiheit kann nicht als Grund für Diskriminierung an öffentlichen Orten, im Arbeitsverhältnis oder beim Zugang zu Dienstleistungen dienen.
Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung, zur Förderung der Chancengleichheit, zu Löhnen, Urlaub, Kinderschutz und Zugang zur Gesundheitsversorgung haben Vorrang.
Das Gesetz stellt klar, dass Streitigkeiten über Religionsfreiheit nur gegen die Regierung, nicht zwischen Privatpersonen, geführt werden können.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_894
Sponsor: Sen. Booker, Cory A. [D-NJ]
Startdatum: 2025-03-06