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Schutz von Bundesbediensteten in der Probezeit nach unfreiwilliger Trennung

Dieses Gesetz schützt Bundesbedienstete, die während ihrer Probezeit unfreiwillig entlassen wurden. Es ermöglicht ihnen, ihre Probezeit bei Wiedereinstellung in derselben Behörde fortzusetzen. Dadurch verlieren die Bediensteten die bereits abgeleistete Probezeit nicht, was ihre Rückkehr in den Bundesdienst erleichtert.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die während der Probezeit entlassen wurden, können diese bei Wiedereinstellung fortsetzen.
Die bereits abgeleistete Probezeit wird angerechnet, wodurch die neue Probezeit verkürzt wird.
Die Bestimmungen gelten für Entlassungen ab dem 20. Januar 2025 und sind bis zum 20. Januar 2029 gültig.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_918
Sponsor: Sen. Van Hollen, Chris [D-MD]
Startdatum: 2025-03-10