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Definition von „evidenzbasiert“ in Arbeitsförderungsprogrammen

Dieses Gesetz führt eine klare Definition des Begriffs „evidenzbasiert“ für Arbeitsförderungsprogramme ein. Das bedeutet, dass diese Programme ihre Wirksamkeit auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend nachweisen müssen, um eine bessere Nutzung öffentlicher Gelder und eine effektivere Unterstützung für Arbeitssuchende oder Weiterbildungswillige zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Berufsbildungs- und Förderprogramme müssen ihre Wirksamkeit auf der Grundlage zuverlässiger Forschung nachweisen.
Die Einführung dieser Definition zielt darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben für Schulungen zu erhöhen und die Ergebnisse der Teilnehmer zu verbessern.
Die Bundesstaaten müssen beschreiben, inwieweit ihre Aktivitäten evidenzbasiert sind und wie sie planen, solche Programme zu priorisieren.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_S_922
Sponsor: Sen. Banks, Jim [R-IN]
Startdatum: 2025-03-10